Der Personenschutz ist die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit einer schutz- würdigen Person vor Angriffen durch Dritte in der Öffentlichkeit.
Die Hauptaufgabe ist das rechtzeitige Erkennen und Verhindern von Gefahren und die Sicherstellung der körperlichen Unversehrtheit der Schutzperson. Unsere Mitarbeiter haben die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1 Satz 5 GewO absolviert und erfüllen damit die Anforderungen eine Person schützen zu können.
Durch die umfangreiche Ausbildung unserer Leibwächter in Rechtskunde, Psychologie, Waffenkunde, Kampfsport, sowie Fahrtraining, können wir voll und ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen.
- Personenschutz von VIPs, Künstlern
- Schutz ihrer Mitarbeiter beispielsweise bei der Abrechnung


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